IQ Bremen e.V.
§ 1 Allgemeines
1. Die Bildungsmaßnahmen des IQ Bremen e.V., Intelligente Qualifizierung (im folgenden IQ) stehen grundsätzlich jedem Bildungswilligen offen.
2. Für einzelne Lehrgänge sind Zugangsvoraussetzungen festgelegt. Insbesondere für Abschlußprüfungen von beruflichen Aufstiegsfortbildungen vor Prüfungsausschüssen sind besondere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich an uns oder direkt an die prüfende Stelle der HK Bremen.
3. Mit der Vertragsschließung beim IQ wird weder ein Anspruch auf Förderung durch Dritte (z.B. Arbeitsamt) noch ein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
§ 2 Rechte und Pflichten
1. Mit Ausstellung der Anmeldebestätigung für eine Bildungsmaßnahme ist zwischen Teilnehmer und IQ ein Vertrag geschlossen. Konsequenzen aus diesem Vertrag können ab diesem Datum geltend gemacht werden.
2. IQ verpflichtet sich, die im Vertrag genannte Veranstaltung innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens durchzuführen.
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Veranstaltungsgebühr zu zahlen. Prüfungsgebühren für externe Prüfungen sind nicht in der Veranstaltungsgebühr enthalten und unmittelbar an die dafür zuständige Stelle zu zahlen.
4. Gemäß geltendem Recht werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in banküblicher Höhe, bzw. Bearbeitungsgebühren für den ausstehenden Betrag berechnet.
§ 3 Durchführung der Veranstaltungen
1. IQ behält sich Änderungen der Veranstaltungsinhalte, der Veranstaltungszeiten und der Veranstaltungsorte gegenüber der Ankündigung vor. Das Veranstaltungsziel darf dadurch nicht verändert werden. Ausgefallene Veranstaltungsstunden werden innerhalb der Veranstaltungsdauer im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten nachgeholt. Ersatzansprüche aus dem Ausfall oder der Verlegung von Veranstaltungsterminen sind ausgeschlossen.
2. IQ behält sich vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor
a) wenn die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht ist bzw. durch Rücktritte der Teilnehmer unterschritten wird
b) bei Verhinderung der Dozenten.
3. Teilnehmer können nach Absprache mit IQ in andere, bzw. spätere Lehrgangsangebote wechseln. Soweit der Übergang Auswirkungen auf die Förderung durch Dritte hat, ist dies vom Teilnehmer zu vertreten.
4. Die dem Teilnehmer überlassenen Unterrichtsmaterialien des IQ sind zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt werden. In der Veranstaltung verwendete EDV-Programme sind einschließlich der darin enthaltenen Daten ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur zu Unterrichtszwecken genutzt und nicht kopiert werden.
§ 4 Kündigung
1. Der Teilnehmer kann mit einer Frist von 6 Wochen zum nächsten Quartalsende kündigen.
2. Kommt ein Teilnehmer bei Ratenzahlungsvereinbarung mit zwei Monatsraten in Verzug und gleicht er den Rückstand trotz Mahnung mit Kündigungsandrohung nicht aus, verstößt er beharrlich und schwerwiegend gegen die Hausordung oder stört er dauerhaft und intensiv den Unterricht, ist IQ berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.
4. Teilnehmer, die eine Förderung nach dem SGB III für die Teilnahme an einer Maßnahme beantragen, haben ein allgemeines kostenfreies Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluß. Zusätzlich wird den Teilnehmern ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt, sollte die Förderung durch das Arbeitsamt nicht zustandekommen.
§ 5 Ratenzahlung
Bei Ratenzahlung enthält die Lehrgangsgebühr bankübliche Zinsen. Fallen Prüfungsgebühren an, sind diese an die dafür zuständige Stelle, in der Regel die HK-Bremen, zu zahlen.
§ 6 Sonstiges
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Leitung des IQ und Ihrer Beauftragten zu befolgen und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Er ist verpflichtet, die Unterrichts-räume und die ihm zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien pfleglich zu behandeln.
2. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden.
3. Die Haftung des IQ für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätz-lichen oder grobfahrlässigem Verhalten des IQ beruht.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages sind nur in schriftlicher Form zulässig.
5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
Stand:20.07.2004
Gerichtsstand: Bremen