Eingriffe in elektrische Anlagen sind in Deutschland Elektrofachkräften vorbehalten, die ihre Qualifikation in aller Regel durch einen Berufsabschluss in einem anerkannten Elektroberuf nachgewiesen haben.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis Kenntnisse und Erfahrungen hat, um mögliche Gefahren bei ihm übertragenen Arbeiten zu erkennen und beurteilen zu können. Sein Aufgabenbereich ist hierbei grundsätzlich auf die vom Betrieb benannten Produktionsanlagen beschränkt.
Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis Kenntnisse und Erfahrungen hat, um mögliche Gefahren bei ihm übertragenen Arbeiten zu erkennen und beurteilen zu können. Sein Aufgabenbereich ist hierbei grundsätzlich auf die vom Betrieb benannten Produktionsanlagen beschränkt.
Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.
Inhalte
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Wechsel- und Dreiphasenwechselstrom
- Elektrische Maschinen und Transformatoren
- Elektrische Messtechnik
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen, auf Tiere und Sachen
- Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen der Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Grundlagen "Erste Hilfe"
- Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
- Betriebsspezifische elektronische Anforderungen
Die Dauer der Qualifizierung ist vom Vorkenntnisstand der Teilnehmer und von den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens abhängig. Je nach Vorkenntnisstand der Teilnehmer liegt die theoretische Kenntnisvermittlung zwischen 80 bis 240 Stunden.
Voraussetzungen
Grundlegende Anforderungen für die Ausbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.
Diese Ausbildung oder Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.
Die notwendige praktische Ausbildung wird durch das Unternehmen sichergestellt.
In einer Prüfung müssen die Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, in dem bescheinigt wird, in welchen Tätigkeiten der Teilnehmer vom Unternehmer beauftragt werden darf.
Diese Ausbildung oder Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.
Die notwendige praktische Ausbildung wird durch das Unternehmen sichergestellt.
In einer Prüfung müssen die Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, in dem bescheinigt wird, in welchen Tätigkeiten der Teilnehmer vom Unternehmer beauftragt werden darf.
Termine
Vollzeit |
Termin nach Absprache |
Mo - Fr |
Kosten auf Anfrage |
08:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Teilzeit |
Termin nach Absprache |
Di + Do |
Kosten auf Anfrage |
18:00 Uhr - 21:00 Uhr |
Ansprechpartnerin
Siegbert Klöpzig bzw. Anika Ilchman
Tel: 0421 / 17481 - 21
ilchmann@iq-bremen.de